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TÜV Gutachten

Zu einem Großteil unserer angebotenen Leistungsoptimierungen bieten wir unseren Kunden ein TÜV-Gutachten. Diese so genannten Mustergutachten dienen zur Aufrechterhaltung der allgemeinen Betriebserlaubnis des leistungsgesteigerten Fahrzeugs und bescheinigt, dass das Fahrzeug nach der Leistungsoptimierung den gültigen Vorschriften der StVZO entspricht. Der deutsche Gesetzgeber fordert, dass nach erfolgtem Umbau der Kfz-Versicherer informiert wird sowie, dass das Fahrzeug einem technischen Überwachungsdienst hinsichtlich der Veränderungen vorgeführt wird. Zur Erleichterung dienen unsere Mustergutachten, in denen sämtliche fahrzeugspezifischen Merkmale überprüft und eventuelle Änderungen dokumentiert sind. Fahrzeugspezifische Merkmale sind beispielsweise das Abgasverhalten, die Motorleistung, die Bremsanlage, die Höchstgeschwindigkeit sowie sonstige Merkmale. Die TÜV-Stelle dokumentiert die Abnahme mit einer Änderungsabnahmebescheinigung. Mit der technischen Abnahmebestätigung kann die Zulassungsstelle dann eine Eintragung im Fahrzeugbrief/Schein vornehmen. Die Kosten der KFZ-Versicherung ändern sich meistens nicht, weil diese nicht leistungs- sonder klassenabhängig kalkuliert werden. Bitte fragen Sie im speziellen hierzu Ihren Versicherer.
Die Erstellung eines TÜV Gutachtens - Das Abgaslabor
Ein Teilegutachten wird bei entsprechend akkreditierten Organisation, meistens TÜV oder DEKRA für das jeweilige Fahrzeug beantragt. Diese unabhängigen Institutionen prüfen an den zu prüfenden Produkten, ob die Konformität mit den gesetzlichen Bestimmungen gegeben ist und zertifizieren dies dann durch ein entsprechendes Gutachten. Im Allgemeinen heißt das für eine Leistungssteigerung:

-Messung der erreichten Leistung
-Messung der Höchstgeschwindigkeit
-Messung des Geräusches im Stand und bei 50 km/h
-Messung des im gefahrenen Eurozyklus entstehenden Abgases
-Messung der Russtrübung (nur Diesel)
Die ersten beiden Messungen werden ermittelt, die letzten drei Punkte werden auf strikte Einhaltung der Grenzwerte überprüft. Die größte Hürde bei der Erstellung der Teilegutachten stellt die Einhaltung der durch die europäische Gesetzgebung vorgegebenen Abgasnormen dar. Dies kann nur in einem Abgaslabor überprüft und zertifiziert werden.
Das Abgaslabor besteht im Wesentlichen aus einem Rollenprüfstand, der eine Fahrt durch den Stadtverkehr und eine Überlandfahrt simuliert. Laut Vorschrift muss das Prüffahrzeug vor der eigentlichen Messung konditioniert werden. Das Fahrzeug wird auf dem Rollenprüfstand fixiert und gesichert.
Der Fahrer bekommt einen Bildschirm mit der zu fahrenden Geschwindigkeit vor der Windschutzscheibe installiert. Nun wird eine "Strecke" ~7km bzw. 400 Sekunden dreimal durchfahren. Das entspricht einer Gesamtfahrtstrecke von ~21 km. Dabei wird eine maximale Geschwindigkeit von 120 km/h erreicht.Im oberen Fenster ist an den drei Kurven die Fahrtgeschwindigkeit im Überblick zu sehen. Der Strich im Hauptfenster zeigt die aktuell zu fahrende Sollgeschwindigkeit an.
Im oberen Bildrand ist 3 mal die Geschwindigkeitsrampe zu erkennen. Im Diagramm wird am unteren Rand auf der Skala die Sollgeschwindigkeit angezeigt und dann der Verlauf nach oben zeigt an, welche Geschwindigkeiten gleich zu erreichen sind. In der Linie werden auch die Gangwechsel vorgegeben.Das Fahrzeug fährt gegen eine virtuelle Last, die dem Eigengewicht entspricht. Die Last wird durch Bremsen an den rotierenden Trommeln realisiert, auf denen das Fahrzeug steht.
Vor dem Fahrzeug simuliert ein Gebläse den Fahrtwind und die nötige Kühlluft.Somit wird eine reale Straßensituation abgebildet, nur das die Fahrsituationen - gesetzlich vorgeschrieben - reproduzierbar und vergleichbar sind.Die Konditionierung ist mit dem Abbremsen aus der letzten Geschwindigkeitsrampe abgeschlossen. Sie hat den Sinn alle innermotorischen Bedingungen auf denselben vergleichbaren Normalzustand zu bringen. Danach wird das Fahrzeug in eine Klimakammer mit 20 Grad geschoben. Es darf nicht mehr gestartet werden. Nach einigen Stunden, wenn alle Komponenten und Betriebsstoffe 20 Grad erreicht haben, kann die eigentliche Abgasmessung beginnen.
Nach 70/220/EWG wird wieder nach gleichem Prozedere wie bei der Konditionierung ein fest definiertes Geschwindigkeitsprofil durchfahren.Dabei wird nach Kaltstart des Motors jeweils viermal nacheinander eine Stadt übliche Fahrsituation mit einer Länge von 195 Sekunden durchfahren. Das ergibt ca. 4 km. Danach schließt sich in einer 2ten Phase eine Überlandfahrt an. Sie dauert 400 Sekunden/7km und entspricht einer der 3 Konditionierungsfahrten.In den insgesamt ca. 1180 Sekunden / 11 km werden alle Abgase durch an den Endrohren angebrachten Rohren abgesaugt.
Sie werden in einen Strömungstunnel geleitet um Verwirbelungen herauszufiltern.
Am Ende der Strecke werden die Abgase auf Partikelgehalt geprüft (Nur Diesel).
Separiert nach den beiden Phasen des Zyklus (Stadt/Land) werden die Partikel auf Filterblättchen gezogen.
Diese werden vorher und nachher in einer Thermisch- und Luftfeuchte überwachten Klimakammer auf ein Millionstelgramm genau verwogen. Schon Kondensat aus dem Abgas oder Luftfeuchtigkeit aus der Raumluft würde die Messung verfälschen.
Beispiel eines Diesel-Fahrzeuges ohne Dieselpartikelfilter (~1-1.5 mg Partikel). Ein Fahrzeug mit geschlossenem Russpartikelfiltersystem liegt im Bereich von einigen Mikrogramm, also fast einem Tausendstel. Es wäre keine Verfärbung zu erkennen.
Danach werden die gasförmigen Anteile weitertransportiert.Sie werden an Wasserabscheidern vorbei geführt. um Kondensat zu entfernen, durch Venturiröhren geleitet und dann in Kunststoffsäcken gesammelt.
Erst nach abgeschlossener Messfahrt werden alle gesammelten Gase analysiert.
 
Vor jeder Messung werden die Messssonden mit Probegasen kalibriert.
Dann werden die Gase auf die Fühler geleitet und das Messergebnis berechnet.Wenn alle gemessenen Werte den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen, bzw. diese unterschreiten, kann das Gutachten ausgestellt werden.


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